Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1: Geltung, Anwendungsbereich

  1. Die Leistungen von Hurra™ richten sich ausschließlich an Unternehmen. Für diese Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
  2. Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Kunden jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.


§ 2: Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Angebote von Hurra™ sind freibleibend.
  2. Unterbreitet Hurra™ dem Kunden ein „Angebot“, unter Verwendung eines Formulars, so handelt es sich um ein auch ohne Unterschrift bindendes Angebot zum Abschluss eines Dienstvertrages, soweit nicht ein anderer Vertragstyp ausdrücklich angegeben wird. Der Kunde erklärt seine Annahme durch Rücksendung des unterzeichneten Formulars. In allen anderen Fällen ist die schriftliche oder telefonische Bestellung des Kunden sein bindendes Angebot zum Abschluss eines Dienstvertrages über die bestellten Leistungen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Hurra™ dem Kunden nach Prüfung seiner Angaben eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform zugesandt oder die Bestellung durch Anlegen und Online stellen der bestellten Inhalte ausgeführt hat. Telefonische Angebote des Kunden kann Hurra™ telefonisch annehmen.
  3. Zur Vereinfachung von Zusatz- und Änderungsaufträgen kann Hurra™ ebenfalls den Kunden ein Formular für einen Standard-Auftrag zusenden. Der Kunde kann so Hurra™ auch während des laufenden Monats per E-Mail eine gewünschte Änderung mitteilen. Die Zusendung muss an den persönlichen Ansprechpartner des Kunden bei Hurra™ per E-Mail und per CC an die receivables@hurra.com erfolgen. Die Änderung erlangt Gültigkeit, sobald der Kunde von Hurra™ eine Bestätigung in Schrift- oder Textform erhalten hat. Andernfalls bleibt die ursprünglich geschlossene Vereinbarung bestehen.
  4. Telefonische Zusatzaufträge bedürfen der Bestätigung durch Hurra™ in Schrift- oder Textform oder durch telefonische Erklärung.



§ 3: Tool Integration

  1. Der Kunde integriert das von Hurra™ gestellte Tool nach Maßgabe der Benutzungsanweisungen von Hurra™.

§ 4: Supportleistungen

Für die Nutzung von Ads Defender kann eine individuelle Unterstützung durch Hurra™ erforderlich werden („Supportleistungen“). Diese Supportleistungen werden durch eine monatliche Pauschale in Höhe von 99,00 EUR abgegolten. Im Rahmen der Support-Pauschale sind bestimmte Leistungen enthalten, während andere gesondert abgerechnet werden. Nachfolgend wird festgelegt, welche Supportleistungen in der Pauschale inbegriffen sind und welche nicht.

1. In der Support-Pauschale sind enthalten:

Self-Service und automatisierter Support: Nutzung automatisierter Supportsysteme (z. B. Chat-Bots oder Wissensdatenbanken) mit der Möglichkeit, dass das System den Support-Fall bei Bedarf an einen menschlichen Supportmitarbeiter übergibt.

Unterstützung bei nicht selbstständig durchführbaren Aufgaben: Support für Tätigkeiten, die der Kunde nicht selbstständig über das Tool-Interface ausführen kann, wie z. B. das Einrichten manueller Tracking-Vorlagen, Wechsel der Tracking-Methode, oder der Export bereits gemessener Daten in einem übergeordneten Kontext.

Follow-Up Meetings: Regelmäßige Follow-Up Meetings zur Betreuung, deren Häufigkeit im Vertrag festgelegt ist. Sofern keine abweichende Regelung getroffen ist, steht dem Kunden ein Follow-Up Meeting pro Quartal zu. Dieses ist über den, dem Kunden beim Onboarding mitgeteilten, Follow-Up Link zu buchen.

Check-Up Call und Unterstützung beim Onboarding: Hurra bietet dem Kunden, neben den umfangreichen Onboarding-Dokumenten, einen persönlichen Check-Up Call an, bei dem das individuelle Setup auf Fehler oder Unvollständigkeit geprüft wird. Sofern bei diesem Check-Up Call noch offene Punkte verbleiben, bietet Hurra noch einen weiteren Check-Up Call an, bei dem die Korrektur der offenen Punkte geprüft wird. Zudem bietet Hurra bis zum Livegang der Schutzfunktionen, die den Abschluss des Onboardings markieren, eine weitere Demo / Einführung in das Tool an, sofern weitere Personen und Drittanbieter beim Onboarding des Tools beteiligt sind oder offene Fragen entstanden sind.

Allgemeine Verständnisfragen zum Tool oder den eigenen Daten: Beantwortung (persönlich per E-Mail oder Chat System oder automatisiert per Chat System und FAQ) allgemeiner Fragen zur Nutzung des Tools, sofern diese in einem angemessenen Rahmen bleiben. 

2. In der Support-Pauschale sind nicht enthalten:

Follow Up Meetings außerhalb der vertraglich geregelten Häufigkeit: Follow Up Meetings, deren Häufigkeit die vertragliche Regelung übersteigt, werden mit einem Stundensatz von EUR 120 berechnet. Es kann maximal ein Follow-Up Meeting pro Monat vereinbart werden. 

Check Up Calls außerhalb der geregelten Anzahl: Werden nach dem zweiten Check Up Call weitere Check Up Calls erforderlich, da die offenen Punkte nicht durch den Kunden gelöst sind, werden weitere Check Up Calls mit einer Pauschale von EUR 50 / Call berechnet. 

3. Folgende Supportleistungen werden grundsätzlich nicht geleistet:

Persönlicher Support in nicht-angemessenem Rahmen: Hierzu zählen persönliche Gespräche außerhalb der angemessenen Häufigkeit (z.B. wöchentliche Calls), Unterstützung außerhalb des angemessenen Rahmen oder rechtlicher Möglichkeiten, Unterstützung in der Kommunikation mit den Werbepartnern (z.B. Google, Microsoft oder Meta), Durchführen von Handlungen, die der Kunde selbstständig im Interface durchführen kann (z.B. Aktivieren oder Deaktivieren von Schutzmethoden, Generieren von Tracking-Tags, Verbinden von Werbekonten).

Rechtsberatung oder rechtliche Bewertung

Rechtliche Unterstützung bei Fällen, die aus den inhaltlichen Einblicken des Tools entstehen

Kommunikation mit Drittanbietern, die über die definierten Leistungen hinausgeht


§ 5: Preisanpassungen

Bei Vereinbarung bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, die auf der Grundlage des geschlossenen Vertrags zu zahlenden Preise für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen zu erhöhen, wenn:

- die Erbringung der Lieferungen/Leistungen nach diesem Vertrag mit erhöhten und/oder weiteren hoheitlichen Steuern, Abgaben oder sonstigen Belastungen belegt wird;

-   sich die Energie-, Heizkosten und Treibstoffpreise nicht nur unwesentlich erhöhen,

-   sich der Refinanzierungssatz oder sonstige Refinanzierungskosten erhöhen, sofern der Besteller darauf hingewiesen wurde, dass die Leistungserbringung einer Finanzierung unterliegt,

-   sich die Lohnkosten oder die gesetzlichen Lohnnebenkosten wesentlich erhöhen,

-   aufgrund gesetzlicher Vorgabe die technische Infrastruktur geändert werden muss und dadurch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kosten entstehen oder

-   sich die für die Preisberechnung sonstigen maßgeblichen Kosten in Folge unvorhersehbarer, von uns nicht veranlasster und nicht beeinflussbarer Umstände erhöhen.

Die Anpassung muss der Billigkeit entsprechen, insbesondere darf sie nur in dem zum Ausgleich der Änderung erforderlichen Umfang unter Berücksichtigung etwaiger Einsparungen erfolgen und nicht durch schuldhaftes Verhalten von uns ausgelöst sein. Sie muss vorab schriftlich mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen unter Angabe des Grundes angekündigt werden. Auf Wunsch des Bestellers werden wir die Höhe der Anpassung nachvollziehbar darlegen.



§ 6: Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen von Hurra™ sind sofort und ohne Abzug fällig.
  2. Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit nach der Verfügbarkeit für Hurra™.
  3. Hurra™ ist berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Kunden auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
  4. Sofern zum vermerkten Abrechnungsstart keine Werbekonten als Basis für die Berechnung verbunden sind oder in Ads Defender keine Daten einfliessen, wird die vertraglich vereinbarte Mindest-Fee berechnet.
  5. Im Falle einer Vertragskündigung oder - Unterbrechung, nennt Hurra™ ein konkretes Datum, ab wann die Werbekonten von Ads Defender getrennt werden können, um eine abschließende Berechnung der Tool-Fee zu ermöglichen. Sollten bei Vertragskündigung oder -unterbrechung die Werbekonten frühzeitig von Ads Defender getrennt werden, gilt als Grundlage für die Berechnung der Mindest-Fee bis zum Ende der Vertragslaufzeit das durchschnittliche Budget der verbundenen Werbekonten der letzten drei Monate, gemessen am Zeitpunkt der Trennung der Werbekonten.


§ 7: Kündigung/Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen richten sich ausschließlich nach den im Vertrag festgelegten Bedingungen.

Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe für Hurra™ sind insbesondere

  1. Verzug des Auftraggebers mit einer Zahlung ganz oder teilweise von mehr als 30 Tagen.
  2. Der Auftraggeber hat die Regelungen zum Nutzungsrecht verletzt.
  3. Der Auftraggeber stellt Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Gericht oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dessen Ablehnung mangels Masse.



§ 8: Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.
  2. Die Abtretung der gegen Hurra™ gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen, soweit nicht § 354 a HGB eingreift.
  3. Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.



§ 9: Geheimhaltung

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.


§ 10: Mängelansprüche

  1. Ist die Leistung von Hurra™ mangelhaft, so ist Hurra™ zur Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
  2. Für die Inhalte der Kundenwebsite und der vom Kunden gestellten Inhalte und Gestaltungen ist allein der Kunde verantwortlich. Rechtswidrige Inhalte dürfen vom Kunden nicht zugänglich gemacht werden. Das gleiche gilt für Inhalte, die zu einer Zugangsbeschränkung führen, insbesondere nach Bestimmungen des Jugendschutzrechts. Die Leistungen von Hurra™ beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung, keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (z. B. markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Kunden (z. B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, Prüfungspflichten bei Linksetzung, Prüfungspflichten für Nutzerinhalte, Pflichten zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, insbesondere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, etc.). Sofern Hurra™ dem Kunden rechtliche Unterlagen und Informationen (z. B. Datenschutzhinweise oder rechtliche Gutachten) zur Verfügung stellt, stellt dies keine Rechtsberatung der Hurra™ dar. Falls eine individuelle Prüfung, bzw. Bestätigung der Unterlagen für das eigene Unternehmen von den Kunden gewünscht ist, empfiehlt Hurra™ die Inanspruchnahme einer individuellen Rechtsberatung. Hurra™ darf vom Kunden bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme, deren Freigabe verlangen, die Durchführung der Maßnahme so lange zurückstellen.

§ 11: Haftungsbegrenzung: Schadensersatzansprüche

  1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach
    Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen stehen dem Kunden gegen Hurra™ nur zu für: Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung, sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), Schäden, die in den Schutzbereich einer von Hurra™ erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) fallen.-
  2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach
    Die Haftung von Hurra™ für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind (einfache Erfüllungsgehilfen) ist auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt.
  3. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten
    Die vorstehenden Unterziffern 1. und 2. gelten auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen Hurra™ und dem Kunden zustande, so verzichtet der Kunde bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach dieser Ziffer hinausgehen.
  4. Deliktische Ansprüche
    Diese Ziffer gilt auch für deliktische Ansprüche des Kunden.
  5. Ansprüche aus übergegangenem Recht
    Alle Ansprüche des Kunden aus übergegangenem Recht sind ausgeschlossen.
  6. Haftungsbeschränkung zu Gunsten Dritter
    Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von HurraTM, ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 12: Verjährung

Die Verjährung von Mängelansprüchen, die nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen sind, richtet sich nach folgenden Bestimmungen:

  1. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Alle übrigen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres.
  2. Ansprüche auf Erteilung von Abrechnungen, Ansprüche auf Auskunft über der Abrechnung zugrunde liegende Geschäfte mit Medienunternehmen und Werbemaßnahmen sowie Ansprüche auf Rückzahlung oder Erstattung von Leistungen des Kunden sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats geltend gemacht werden. Damit tragen die Parteien der Komplexität und hohen Zahl von Geschäftsvorfällen, dem Interesse an baldiger Klärung von etwaigen Streitfällen und den Schwierigkeiten der Aufklärung und Beweisführung nach längerem Zeitablauf Rechnung.
  3. Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn Hurra™ sich auf Verhandlungen schriftlich eingelassen hat. Die Hemmung endet 3 Monate nach der letzten schriftlichen Äußerung von Hurra™.



§ 13: Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten das für den Sitz von Hurra™ zuständige Gericht ausschließlich zuständig.


§ 14: Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.


Version 1.3 vom 01.11.2024

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